Führerscheinklassen - Was bedeuten sie?
Der Führerschein ist erforderlich, wenn ein Fahrzeug betrieben werden soll. Hierbei sind die Führerscheine keinesfalls alle gleich, sondern sie werden in verschiedene Führerscheinklassen
unterteilt. Diese zeigen an, welches Fahrzeug bedient werden kann und welche weiteren Bedingungen an den Führerschein geknüpft sind. Hierbei werden die Klassen in kurzen Buchstaben abgekürzt, die
manchmal durch Zahlen ergänzt werden. Die jeweilige Klasse wird auf der Rückseite des Führerscheins vermerkt, wobei ein kleines Bildchen oftmals anzeigt, welche Erlaubnis vorliegt.
Die verschiedenen Klassen
Klasse AM: Dies ist die Klasse, welche häufig von Jugendlichen ab 16 Jahren in Anspruch genommen wird. Es ist da Fahren von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder sowie vierrädrigen
Leichtkraftfahrzeugen erlaubt. Das bedeutet, ab 16 Jahren dürfen Mofas mit bis zu 25 km/h oder kleine Traktoren gefahren werden.
Klasse A1: Diese Klasse ist für Krafträder bis zu 125 ccm Hubraum und einer Leistung von 11 kW zulässig. Darunter fallen Mofas und Motorräder, die nicht schneller als 50 km/h fahren
können.
Klasse A2: Eine Klasse über AM und A1 liegt A2. Diese erlaubt das Fahren von Krafträdern mit bis zu einer Leistung von 35 kW. Diese Führerscheinklasse wird alleine an Volljährige
oder in Ausnahmefällen an 17-jährige Fahrer vergeben.
Klasse A: Das klassische Motorrad darf mit der Klasse A gefahren werden. Hierbei gibt es keine Leistungs- oder Geschwindigkeitsbeschränkung, allerdings muss mindestens ein Alter von
18 Jahren vorliegen, wobei die Führerscheinklasse heute an gewisse Bedingungen gekoppelt ist, damit sie genutzt werden darf. Zusätzlich ist das Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen erlaubt.
Klasse B: Der Klassiker unter den Führerscheinklassen, welcher eigentlich jeder Führerscheinbesitzer anstrebt. Mit dieser Klasse dürfen Kraftfahrzeug mit bis zu 3.500 Kilogramm
Gesamtmasse gefahren werden, sprich ein normaler PKW, einen Jeep oder ein Sportwagen.
Klasse B17: Im Grunde handelt es sich bei dieser Führerscheinklasse um das Modell „B“. Allerdings gibt es eine kleine Änderung, da diese Klasse schon ab einem Mindestalter von 17
Jahren in Anspruch genommen werden darf. Es handelt sich in diesem Fall um das begleitende Fahren, wobei ein Führerscheinbesitzer mit einer gültigen Fahrerlaubnis und mindestens fünf Jahren Erfahrung
bei den Fahrten anwesend sein muss. Ansonsten darf man mit der Klasse B17 alle Kraftfahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 3.500 Kilogramm fahren.
Schlüsselzahl B96: Sollte ein Kraftfahrzeug inklusive eines Anhängers ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 Kilogramm besitzen, ist ein Führerschein mit der Klasse
B96 notwendig.
Klasse BE: Diese Klasse ist notwendig, wenn ein Fahrzeug aus der Klasse B sowie ein Anhänger transportiert werden sollen. Der Anhänger darf das zulässige Gesamtgewicht von 750 bis
3.500 Kilogramm nicht übersteigen.
Die LKW-Klassen
Klasse C1: LKWs dürfen nicht mit den herkömmlichen B-Klassen gefahren werden, wofür eine zusätzliche Klasse notwendig ist: C1. Mit der Klasse C1 ist das Fahren von Kraftfahrzeug mit
einer Gesamtmasse zwischen 3.500 und 7.500 Kilogramm erlaubt.
Klasse C1E: Bei dieser Klasse handelt es sich um eine Kombination. Es darf ein Kraftfahrzeug, wie bei der Klasse C1, gefahren werden, wobei dieses über einen Anhänger über 750
Kilogramm verfügen darf. Zusätzlich darf ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 Kilogramm bedient werden.
Klasse C: Wie bei der Klasse B, handelt es sich bei der Führerscheinklasse C um einen Klassiker, wenn LKWs gefahren werden sollen. Mit der Klasse C dürfen Kraftfahrzeug mit über
3.500 Kilogramm Gesamtmasse gelenkt werden.
Klasse CE: Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Kombination, welche sich aus dem Kraftfahrzeug gemäß der Führerscheinklasse C und einem Anhänger über 750 Kilogramm
zusammensetzt.
Die Bus-Klassen
Klasse D/D1: Die Führerscheinklasse D beinhaltet direkt die Klasse D1, weshalb diese in einem Atemzug genannt werden. Mit der Führerscheinklasse ist es erlaubt, ein Kraftfahrzeug mit
bis zu einer Länge von acht Metern zu fahren. Zusätzlich dürfen acht bis 16 Personen, den Fahrer nicht eingeschlossen, befördert werden.
Klasse D1E: Auch bei den Bus-Klassen bleiben die Kombination nicht aus. Dementsprechend ist es mit der Klasse D1E erlaubt, ein Fahrzeug wie bei der Führerscheinklasse D zu fahren.
Darüber hinaus ist ein Anhänger mit einem Gewicht von 750 Kilogramm in Ordnung.
Klasse DE: Dies ist eine Verbindung aus einem Fahrzeug der Führerscheinklasse D/D1 und einem Anhänger, der mehr als 750 Kilogramm auf die Waage bringt.
Die Sonderklassen
Klasse L: Mit diesem Führerschein dürfen Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h gefahren werden. Hinzu kommen selbstfahrende Stapler, Futtermischwagen,
Arbeitsmaschinen und andere Flurförderfahrzeuge, welche nicht mehr als 25 km/h fahren können.
Klasse T: Diese Führerscheinklasse ist im Grunde genauso wie „L“, allerdings wurden die Richtwerte erhöht. Somit ist es mit der Klasse T erlaubt, dass Zugmaschinen bis zu 60 km/h
verwendet werden dürfen. Die selbstfahrenden Geräte dürfen eine Geschwindigkeit von bis zu 40 km/h aufweisen.
Quad-Führerschein: Für die beliebten Quads, wobei es sich um ein vierrädriges Kraftfahrzeug mit einer Sitzbank handelt, ist ein gesonderter Führerschein notwendig, beziehungsweise
eine passende Führerscheinklasse.
Mofaführerschein: Ein einspuriges, einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor, wobei es nicht über eine Tretkurbel verfügen darf, mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h darf mit
einem Mofaführerschein gefahren werden. Gerade Jugendliche ab 16. Jahren begeistern sich für diesen Führerschein.
Das richtige Alter für die Führerscheinklassen
Im Grunde können alle Führerscheinklassen ab der Volljährigkeit von 18. Jahren in Anspruch genommen werden. Allerdings gibt es einige kleine Ausnahmen, was vor allem die Fahrerlaubnisklasse A
betrifft. Diese wird in drei Stufen unterteilt und beginnt nicht ab dem 18. Lebensjahr. Ab 20. Jahren kann die Führerscheinklasse A verwendet werden. Hierbei ist es notwendig, dass eine zweijähriger
Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A1 vorliegt. Ab 21 Jahren sind dreirädrige Fahrzeuge, sogenannte Trikes, ab 15 kW nutzbar. Hat man keinen Vorbesitz einer Fahrerlaubnis mit Klasse A1, muss man für
einen direkten Zugang bis zu seinem 24. Lebensjahr warten. Dafür beinhaltet die Führerscheinklasse A aber auch die Klassen AM, A1 und A2. Auch die Führerscheinklasse C ist an eine Altersbedingung
gekoppelt. Sollte der Fahrer eine Ausbildung in diesem Bereich anstreben, wie Lastwagenfahrer, Fernfahrer oder andere Jobs, oder diese Ausbildung schon absolviert haben, kann die Klasse C ab dem 18.
Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Grundqualifikation erfolgreich beendet wurde. Ein direkter Einstieg, ohne Vorkenntnisse oder eine Ausbildung, sind ab dem 21.
Lebensjahr machbar. Bei der Führerscheinklasse D ist ein direkter Einstieg erst ab einem Alter von 24 Jahren möglich.